Freipraktizierende Logopäd*innen sind im Kanton Freiburg zuständig für:
Kinder zwischen 0-4 Jahren und
Jungendliche und junge Erwachsene nach der obligatorischen Schulzeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
… weil Sie sich bezüglich Sprachentwicklung Ihres Kindes unsicher fühlen.
… da Ihre Kinderärztin, Ihr Kinderarzt Ihnen empfohlen hat, sich bei einer Logopädin, einem Logopäden für eine Beratung hinsichtlich Sprachentwicklung oder Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme Ihres Kindes zu melden.
… ihr Kind in seiner Entwicklung der Nahrungsaufnahme Auffälligkeiten zeigt, die sie verunsichern und sich die Essenssituationen zu Hause sehr schwierig gestalten.
In Elternberatungen können Beziehungs-, Kommunikations- und Erziehungsverhalten reflektiert werden. Sie erhalten Einblick in die verschiedenen Phasen der Sprachentwicklung und andere wichtige Entwicklungsbereiche des Kleinkindes. Strategien und Hinweise, wie Sie ihr Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützen können werden mit Ihnen angeschaut.
Bei Essensauffälligkeiten kann gemeinsam erörtert werden, wo die Schwierigkeiten der Essensaufnahme liegen, warum das Kind bspw. Nahrung teilweise verweigert und was zu tun ist.
Neben Gesprächen kommen verschiedene Ansätze wie beispielsweise Marte Meo zum Einsatz.
Die logopädischen Beratungsstunden werden nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags vom Amt für Sonderpädagogik finanziert.
Sie Auffälligkeiten im Lesen und Schreiben zeigen.
Ihnen das Rechnen ungewöhnlich schwer fällt.
Sie mit Ihrer Aussprache nicht zufrieden sind.
Ihr Redefluss von auffälligen Unflüssigkeiten geprägt ist.
Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation haben.
In der Abklärung werden Ihre aktuellen sprachlichen, schriftsprachlichen oder mathematischen Fähigkeiten mittels standardisierter Testverfahren ermittelt und die gewonnenen Einschätzungen mit Ihnen besprochen. Je nach Situation ist eine Therapie, ein Coaching oder keine Massnahme angezeigt. Bei Therapie- oder Coachingindikation werden die gesamten Kosten vom Amt für Sonderpädagogik getragen. Ist keine Massnahme indiziert, werden Ihnen die Kosten (140.-/Stunde) privat in Rechnung gestellt.